Interessante Informationen zur Finanzierung von Sportstätten gab es für die TeilnehmerInnen an einer Informationsveranstaltung, zu der Lothar Christ die Vertreter der politischen Parteien und der Sportvereine eingeladen hatte. Organisiert wurde die Veranstaltung am Dienstagabend um 19 Uhr im Stadthaus vom Werner SC 2000 in Zusammenarbeit mit VIBSS, einem Informations-, Beratungs- und Schulungssystem des Landessportbundes NW.
Manfred Schmidt |
Mit Manfred Schmidt aus Waltrop stellte sich den 17 ZuhörernInnen ein kompetenter und äußerst erfahrener Dozent vor, der sich in seinem Vortrag schwerpunktmäßig Steuersparmodellen im Zusammenhang mit der Errichtung und Unterhaltung von Sportanlagen widmete, aber auch manchen Hinweis für die tägliche Vereinsarbeit geben konnte.
Hinsichtlich der aktuell anstehenden Baumaßnahmen in Werne machte er insbesondere darauf aufmerksam, dass sowohl die Stadt Werne als auch beteiligte Vereine als Bauherr auftreten könnten. In beiden Fällen sei es aufgrund neuerer Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) möglich, unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuss des Vorsteuerabzuges zu kommen und somit die anfallenden Investitionskosten erheblich zu reduzieren.
v. l. L. Christ, R. Strohmenger, |
Wichtigste Voraussetzung wäre dabei für die Stadt, die Sportstätten nicht
wie üblich als Hoheitsbetrieb sondern als Betrieb gewerblicher Art (BgA) zu führen. Sportvereine dagegen müssen nach Prüfung der entsprechenden Voraussetzung von ihrem Wahlrecht bei der steuerlichen Behandlung durch das Finanzamt gebrauch machen, um Einsparungen bei der Umsatzsteuer zu erzielen.
Wenngleich die sehr detaillierten Ausführungen des Referenten bei manchem Zuhörer bedrohliche Vorstellungen über den anstehenden Arbeitsaufwand weckten, verdeutlichte die Aufzählung zahlreicher Beispiele, in denen solche Modelle bereits erfolgreich umgesetzt worden sind, dass es sich offenbar finanziell lohnt, diese Modelle vor Ort entscheidungsreif vorzubereiten.
v. l. Th. Overmann, D. Pohl, |
Zur Umsetzung des anstehenden Sportentwicklungskonzeptes in der Stadt Werne mit den dringend erforderlichen Investitionsmaßnahmen sind demnach sowohl die Stadtverwaltung als auch die Sportvereine in der Pflicht, ihre Möglichkeiten im Hinblick auf diese Steuersparmodelle umgehend zu prüfen, um bei Bedarf auch zügig reagieren zu können.
Der Vortrag hat darüber hinaus gezeigt, dass es wenig angebracht ist, Überlegungen hinsichtlich der Ausgestaltung künftiger Sporträume mit pauschalen Hinweisen zu einer finanziellen Unmöglichkeit zu belegen, bevor nicht alle Möglichkeiten zur Kostenreduzierung und zur Erschließung von Finanzierungsmitteln geprüft sind.
Der freundliche Applaus für den Referenten am Ende einer mehr als zweistündigen Veranstaltung machte deutlich, dass die TeilnehmerInnen mit zahlreichen interessanten Informationen zufrieden den Heimweg antraten.
Unverständlich allerdings, dass nicht alle Adressaten der Einladung der Verwaltung gefolgt waren und einige Vereine somit infolge Abwesenheit freiwillig auf wichtige Informationen verzichtet haben.