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Die Ehrungsordnung

des WSC 2000 versteht sich lediglich als Entscheidungshilfe für den Vorstand und hat deshalb sicher nicht die Bedeutung der übrigen Ordnungen oder gar der Vereinssatzung. 

Allerdings muss man gerade in der Frage, wer eine Anerkennung bzw. Ehrung erfahren soll, sicher stellen, dass niemand vergessen wird bzw.Ungerechtigkeiten vermieden werden. Ebenso bedeutsam ist es, sich regelmäßig bei den Personen zu bedanken, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben. Dabei ist es beim WSC 2000 natürlich keine Frage, dass die Verdienste um die "Altvereine" Sportfreunde 67 und SSV Werne 16/25 in der Wertung berücksichtigt werden.

Die Ehrungsordnung gibt u. a. Auskunft über den Personenkreis, die Formen der Anerkennung bzw. Ehrung, besondere Rechte, die sich daraus ergeben, und nicht zuletzt die finanziellen Zuständigkeiten solcher Maßnahmen.

Die Ehrungsordnung in der Fassung vom 01.06.2000 können Sie im Anhang downloaden.


Stand: Juni 2000

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

1 Anlass und Personenkreis

2 Formen der Ehrung / Anerkennung

3 besondere Rechte

4 Rahmenbedingungen

5 Verantwortung und Kosten

6 Widerruf

7 Gültigkeit / Anpassung

Hinweis: Alle Funktionsbezeichnungen beziehen sich auf Männer wie Frauen gleichermaßen. Wegen der besseren Lesbarkeit wird bei den Formulierungen ganz bewusst auf die weibliche Form verzichtet.

 Vorwort

Der Werner Sport Club 2000 e.V. bedankt sich bei Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, unter Berücksichtigung der bisherigen Mitgliedschaften in den aufgelösten Vereinen SSV Werne 16/25 e.V. und Sportfreunde 67 Werne-West e.V.
Formen des Dankes sind Anerkennung und Ehrung.
Diese Maßnahmen sollen gleichzeitig motivieren, den Verein mit zu tragen und zu unterstützen.

1. Anlass und Personenkreis

1.1 Vereinstreue
Wer dem Verein nachweislich ohne Unterbrechungen mindestens 25 Jahre angehört, wird geehrt. Die weiteren Ehrungen erfolgen ab 40 Jahren Vereinszugehörigkeit im Rhythmus von zehn Jahren.

1.2 sportliche Erfolge
Für sportliche Erfolge, mindestens auf Kreisebene, die geeignet sind, den Verein positiv darzustellen, wird eine Anerkennung ausgesprochen.
Sportliche Erfolge auf Landesebene verdienen eine Ehrung durch den Verein.
Als Landesebene gilt für die einzelnen Sportarten:

Fußball: Oberliga bzw. Meisterschaft / Pokalsieg auf westfälischer Ebene
Freizeit- u. Breitensport: Westfalenmeisterschaft
Tischtennis: Oberliga bzw. Meisterschaft / Pokalsieg auf westdeutscher Ebene
Volleyball: Verbandsliga bzw. Meisterschaft / Pokalsieg auf westdeutscher Ebene
Korfball: Verbandsliga bzw. Meisterschaft / Pokalsieg auf deutscher Ebene, Jugend auf westdeutscher Ebene


1.3 besondere Verdienste

1.3.1 Vorstandsarbeit
Gewählte Vorstandsmitglieder, die mit oder ohne Unterbrechung mindestens zehn Jahre ehrenamtlich für den Verein tätig sind, werden geehrt.

1.3.2 Sportbetrieb
Geehrt werden Mitarbeiter im Sportbetrieb, die mindestens 15 Jahre ehrenamtlich für den Verein arbeiten.

1.3.3 besondere Verdienste
Besondere Verdienste im Interesse des Werner Sport Club 2000 können darüber hinaus mit einer Anerkennung oder Ehrung honoriert werden.


1.4 persönliche Ereignisse
Persönliche Ereignisse, z.B. Ehrentage, Auszeichnungen, können vom Verein durch Anerkennung oder Ehrung begleitet werden.

2. Formen der Ehrung / Anerkennung

Formen der Ehrung sind:

der Ehrenvorsitz,
die Ehrenmitgliedschaft und
die Verdienstnadel in Silber und Gold.

Die Anerkennung wird ausgesprochen durch:

finanzielle Zuwendungen und Präsente.

Ehrungen sind grundsätzlich mit einer Urkunde zu dokumentieren und können mit einem Präsent verbunden werden.

2.1 Ehrenvorsitz
Den Ehrenvorsitz kann der Vorstand Personen übertragen, sie sich für den Verein eingesetzt und besonders verdient gemacht haben.

2.2 Ehrenmitgliedschaft
Die Ehrenmitgliedschaft wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung verliehen für eine 50-jährige Mitgliedschaft im Verein und
für Personen, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben.

2.3 silberne Verdienstnadel
Die silberne Verdienstnadel wird verliehen

für eine 25-jährige Mitgliedschaft im Verein,
für eine zehnjährige Tätigkeit in einem gewählten Vorstandsamt,
für eine 15-jährige ehrenamtliche Arbeit im Sportbetrieb,
für sportliche Erfolge auf Landesebene und
für besondere Verdienste um den Verein auf Antrag.

2.4 goldene Verdienstnadel
Die goldene Verdienstnadel wird verliehen

für eine 40-jährige Mitgliedschaft im Verein,
für eine 20-jährige Tätigkeit in einem gewählten Vorstandsamt,
für eine 25-jährige ehrenamtliche Arbeit im Sportbetrieb und
für besondere Verdienste um den Verein auf Antrag

2.5 finanzielle Zuwendungen
Sportliche Erfolge durch Einzelpersonen und Mannschaften werden durch finanzielle Zuwendungen belohnt.

2.5.1 sportliche Erfolge unterhalb der Landesebene

Einzelsportler erhalten pro Erfolg 25 €,
Mannschaften mit lt. Wettspielordnung bis zu zehn Sportlern erhalten pro Erfolg 50 € und
Mannschaften mit lt. Wettspielordnung mehr als zehn Sportlern erhalten pro Erfolg 75 €.

2.5.2 sportliche Erfolge auf Landesebene und darüber
Die Höhe der finanziellen Zuwendungen legt der Vorstand im Einzelfall je nach Bedeutung für den Verein fest.
Die o. g. Werte werden mindestens gewährt.

2.6 Präsente
Die Übertragung des Ehrenvorsitzes wird zusätzlich mit einem Präsent honoriert. Die Wertgrenze legt der Vorstand im Einzelfall fest.
Bei der Verleihung von Verdienstnadeln erhalten die Geehrten zusätzlich einen Blumenstrauß.
Präsente anlässlich persönlicher Ereignisse werden je nach Anlass überreicht. Wertgrenzen werden durch die Abteilungen festgelegt.

2.7 Ehrungen durch den jeweiligen Fachverband
Ehrungen werden durch den jeweiligen Fachverband nach besonderen Vorgaben vorgenommen.
Die Initiative liegt beim Abteilungsvorstand.

2.8 öffentliche Ehrungen
Öffentliche Ehrungen durch Bund, Land, Gemeinde und andere Stellen unterliegen besonderen Vorgaben. Ist die Mitwirkung des Vereins erforderlich, ist der Hauptvorstand zuständig.

3. besondere Rechte

3.1 Der Ehrenvorsitz und die Ehrenmitgliedschaft sind verbunden mit einer Beitragsfreiheit.
Die so Geehrten erhalten generell freien Eintritt zu allen sportlichen Veranstaltungen des Vereins.

4. Rahmenbedingungen

4.1 Ehrungen und Anerkennungen werden in einem ansprechenden Rahmen (z.B. Jahreshauptversammlung, Übungsleiterfête), zeitnah, mindestens alle zwei Jahre vorgenommen.
Ehrungen werden in einer Datei dokumentiert, die Bestandteil dieser Entscheidungsgrundlage ist.

5. Verantwortung und Kosten

5.1 Zuständig für Ehrungen und Anerkennungen ist grundsätzlich der Hauptvorstand.
Dementsprechend werden Ehrungen und Anerkennungen vom Vorsitzendem oder seinem Stellvertreter vorgenommen. Die Kosten trägt der Hauptverein.
Bei Anerkennungen nach sportlichen Erfolgen unterhalb der Landesebene und bei persönlichen Ereignissen ist die Zuständigkeit der jeweiligen Abteilung gegeben, die auch die Kosten übernimmt.

6. Widerruf

6.1 Ehrungen und Anerkennungen können aus besonderem Anlass durch den Vorstand widerrufen werden. Die Ehrenmitgliedschaft kann nur durch die Mitgliederversammlung entzogen werden.

7. Gültigkeit / Anpassung

7.1 Die Entscheidungsgrundlage findet ab 01. Juni 2000 Anwendung und wird jährlich angepasst.

 

Die Ehrungsordnung zum Download:

pdfehrungsordnung.pdf119.33 KB

 

 

Anschrift:

Südmauer 26, 59368 Werne
Tel.: 02389 / 6971 
Fax: 02389 / 926731
E-Mail: info@wernersc.de

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