Zunächst einmal gilt, dass alle natürlichen Personen Mitglied beim WSC 2000 e. V. werden können, sofern sie die Bestimmungen der Vereinssatzung und die Vorgaben der jeweiligen Fachverbände anerkennen.
Die Mitgliedschaft beantragen Sie per Vordruck schriftlich beim Vorstand des Vereins. Meistens geschieht dies über den/die jeweilige/n Übungsleiter/in bzw. den/die Trainer/in.
Bei Minderjährigen ist dabei - wie üblich - die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Bei beschränkt geschäftsfähigen Mitgliedern dient diese Einwilligung auch als Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zu allen Handlungen, die der Minderjährige in Ausübung seiner Mitgliedsrechte vornimmt.
Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.
Den Aufnahmeantrag können Sie sich hier downloaden und direkt an Ihrem Rechner mit dem Acrobat Reader ausfüllen. Anschließend können Sie den Antrag ausdrucken, Unterschreiben und geben diesen dann in der Geschäftsstelle ab.
Oder Sie können den Antrag direkt mit dem Acrobat Reader Unterschreiben, abspeichern und anschließend einfach per Mail an unsere Mailadresse
Und wie kann ich die Mitgliedschaft beim WSC 2000 e. V. beenden?
Die Mitgliedschaft ist zunächst generell unbefristet und endet automatisch beim Tod eines Mitgliedes.
Die Abteilungen können im Einvernehmen mit dem Vorstand zeitlich befristete Mitgliedschaften zulassen. Die Dauer der Mitgliedschaft wird dabei vorher vereinbart.
Die Beendigung der Mitgliedschaft kann einseitig durch das Vereinsmitglied gegenüber dem Vorstand schriftlich per Einschreiben erklärt werden. Der Austritt ist allerdings nur zum 30.06. und 31.12. des Jahres möglich, wobei eine Kündigungsfrist von vier Wochen einzuhalten ist.
Natürlich kann die Mitgliedschaft auch seitens der Vereinsführung durch den Ausschluss des Mitgliedes beendet werden.
Ausgeschlossen werden kann allerdings nur, wer massiv und wiederholt gegen die Vereinssatzung oder die Interessen des Vereins handelt oder wer mit den Beiträgen, trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung, länger als zwölf Monate im Rückstand ist.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand, wobei die Entscheidung dem Mitglied unter Angabe der Gründe schriftlich per Einschreiben mitzuteilen.
Und hier noch eine Bitte unserer Geschäftsführung:
Teilen Sie bitte Änderungen Ihrer Adresse oder Ihrer Kontonummer umgehend der Geschäftsstelle unseres Vereins telefonisch (Tel. 02389 / 69 71), per Fax (02389 / 92 67 31) oder E-Mail (