In einem Verein finden sich regelmäßig Menschen mit gleicher Interessenlage und identischen Vorstellungen zusammen, um ihre Absichten gemeinsam zu verfolgen. Wenngleich die Ziele im Regelfall gleich sind, gibt es fast immer verschiedene Möglichkeiten und Wege diese Ziele zu erreichen.
Bevor man sich Gedanken macht über die Inhalte von Satzung und Ordnungen, die das Miteinander regeln, muss man sich über die gewollte Vereinsstruktur klar werden. So kennt man im Sport z. B. Einspartenvereine und Mehrspartenvereine, die sich bei einem gemeinsamen Hauptvorstand in mehrere Abteilungen gliedern.
Der Werner Sport Club 2000 e. V. organisiert sich als Mehrspartenverein mit selbständigen Abteilungen unter dem Dach des Gesamtvereins. In den jährlichen Mitgliederversammlungen wählen die Sportler/innen der einzelnen Abteilungen ihren Abteilungsvorstand, der im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Finanzmittel und nach den Vorgaben der Vereinssatzung den Sportbetrieb der Abteilung eigenverantwortlich organisiert. In ihrer Tätigkeit unterliegen Sie natürlich der Aufsicht und den Weisungen des Gesamtvorstandes.
Der Vorstand des Gesamtvereins wird in der ebenfalls jährlich stattfindenden Versammlung aller Vereinsmitglieder gewählt, wobei in jedem Jahr eine Position für drei Jahre vergeben wird.
Dem Gesamtvorstand gehören nach den Vorgaben der Satzung jeweils ein/e Vertreter/in jeder Abteilungen an, um den Informationsfluss zwischen den Abteilungen und dem Gesamtverein zu garantieren. Allerdings besitzen die Abteilungsvertrer/innen in den Sitzungen dieses Gremiums kein Stimmrecht.
Eine Sonderstellung nimmt die Jugendabteilung ein, deren Vorsitzende/r dem Gesamtvorstand mit Sitz und Stimme angehört und der/die deshalb in der Mitgliederversammlung des Gesamtvereins bestätigt werden muss. Der gesamte Jugendvorstand wird von den Mitgliedern (ab zehn Jahre) der Jugendabteilung gewählt und vertritt die Interessen aller Kinder und Jugendlichen, wobei der Sportbetriebe allerdings von den Abteilungsvorständen organisiert wird. Dem Jugendvorstand gehören nach der Jugendordnung jeweils ein Vertreter jeder Abteilung sowie ein Jugendsprecher und eine Jugendsprecherin an.
Eine ähnliche Struktur ist vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung auch für den Seniorenbereich lt. Satzung vorgesehen aber personell noch nicht umgesetzt.