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Hinweis zum Trainingsbetrieb mit Corona-Auflagen

Hallo liebe Jugend Trainerinnen, Trainer, Spielerinnen, Spieler, Eltern und Betreuer!

Heute Abend haben wir uns vom Fußball Vorstand beraten wie wir mit der schrittweisen Öffnung der Sportanlagen umgehen und was dieses für den Verein, die Trainer und die Aktiven bedeutet.

Ich schicke euch Teile des Schreibens der Stadt (in blauer Schrift) und füge die Kommentare des Fußball Vorstandes und von mir direkt darunter ein (schwarze Schrift).

Öffnung der städtischen Außensportanlagen ab dem 07.05.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Grundlage der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ist es seit dem 07.05.2020 wieder möglich, die städtischen Außensportanlagen wieder für den Vereinssport unter strengen Auflagen zu öffnen. Danach ist der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen sowie im öffentlichen Raum mit folgenden Vorgaben erlaubt:

  • Der Sport darf nur „kontaktfrei“ durchgeführt werden (kein Wettkampfbetrieb).

Bedeutet für uns, es können nur Laufeinheiten, Gymnastikübungen, Pass- und Schießübungen oder ähnliches durchgeführt werden.

  • Ein Abstand von mindestens 1,5 m zwischen den Personen (auch in Warteschlangen) ist einzuhalten.

Dieses wird in allen Altersklassen kaum durchführbar sein, bei den Altjahrgängen aber vorstellbar.

Durch die Bildung von kleineren Gruppen beim Training, die im Optimalfall dann auch stets in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen, wird das Einhalten der Distanzregeln erleichtert und im Falle einer Ansteckungsgefahr ist nur eine kleinere Gruppe betroffen bzw. mit Quarantäne-Maßnahmen zu belegen. Evtl. gelten die Quarantäne-Maßnahmen aber auch für einen größeren Kreis.

  • Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen ist untersagt.

Alle Aktiven kommen umgezogen zur Sportanlage und verlassen diese auch wieder in Sportkleidung.

  • Das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer ist untersagt.

Bei Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.

Das sehen wir als problemlos umsetzbar.

  • Die Vorkehrungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz sind einzuhalten.

Die Vorkehrungen sind zu treffen (Seife bzw. Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen). Die Durchführung und Beachtung von z.B. Hände waschen/desinfizieren vor und nach dem Training/Toilettengang etc. ist nicht bei allen Altersklassen sicher zu realisieren.

  • Die Außentoiletten dürfen jeweils nur von einer Person benutzt werden.

Auch hier ist die Durchführung und Beachtung nicht bei allen Altersklassen möglich.

  • Die Sportanlage ist unverzüglich nach dem Übungs- und Trainingsbetrieb zu verlassen.

Das lässt sich sicherstellen.

 

Der nutzende Sportverein steht in der Verantwortung, dass die genannten Regeln,  insbesondere die Vorkehrungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz, eingehalten werden.

Bedeutet, dass der Werner SC und die jeweiligen Übungsleiter die volle Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung der Regeln tragen und bei Verstößen rechtlich haftbar gemacht werden.

Da derzeit noch keine konkreten Ausführungsbestimmungen des Landes NRW vorliegen, empfehlen wir Ihnen darüber hinaus folgende Maßnahmen durchzuführen:

  • regelmäßige Kontrolle und Reinigung der Außentoiletten,

Das lässt sich sicherstellen.

  • Zutritt zu den Geräte- bzw. Lagerräumen nur für Übungsleiter/innen,

Das lässt sich sicherstellen.

  • Einhaltung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten,

Das lässt sich sicherstellen. Bedeutet aber einen erheblichen Aufwand. Hütchen, Bälle, Böcke usw. sind nach jedem Training zu desinfizieren.

  • Vorhaltung von Desinfektionsmaterial,

Hier liegt die Verantwortung komplett beim Verein. Desinfektionsmittel muss auf Kosten des Vereins angeschafft werden, aktuell gibt es dafür kein Budget.

  • Führen von Teilnehmerlisten durch verantwortliche Übungsleiter/innen.

Das lässt sich sicherstellen. Bedeutet aber, dass im Falle eines Auftretens einer Infektion das Gesundheitsamt Einblick in die Teilnehmerlisten einfordert. Davon können Quarantäne Maßnahmen für die jeweilige Trainingsgruppe oder schlimmsten Falls für alle aktiven Sportler und Trainer, die sich zeitglich auf der Anlage befunden haben, abgeleitet werden. Dieses könnte auch für die im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen gelten.

Ausdrücklich möchten wir darauf hinweisen, dass die städtischen Außensportanlagen nur für sportliche Zwecke genutzt werden dürfen und nach Beendigung des Übungs- und Trainingsbetriebes unverzüglich zu verlassen sind. Auch auf einer Sportanlage haben die derzeitigen Corona-Kontaktregelungen Gültigkeit, so dass auf Zusammenkünfte jeglicher Art derzeit leider verzichtet werden muss.

Das bedeutet unter anderem, dass es keine Mannschaftsbesprechungen, kein gemütliches beisammen Sitzen oder ähnliche Treffen geben wird.

Es obliegt nunmehr Ihnen zu prüfen, ob und in welchem Rahmen Sie die Aufnahme des Sport- und Trainingsbetriebs unter den o.g. Vorgaben ermöglichen können.

Aufgrund der von mir beschriebenen Situation und Maßnahmen sehe ich mich gezwungen, bei gegebener Vorgabe eine Aufnahme des Trainingsbetriebes für den Jugendbereich auszusetzen.

Über die zum 30.05.2020 geplanten weiteren Lockerungen im Sport sowie über mögliche Regelanpassungen durch das Land NRW werden wir Sie zeitnah informieren.

Hier hoffe ich, dass wir ab dem 30.05 den Trainingsbetrieb unter anderen Voraussetzungen wieder aufnehmen können. Wie der aussehen wird, kann ich heute nicht sagen.

Aufgrund von unterschiedlichen Vorrausetzungen kann im Junioren und Senioren Bereich im Umgang mit der Corona Krise nicht alles gleich sein. Die unterschiedlichen Maßnahmen haben wir trotzdem gemeinsam beschlossen.

Die Entscheidung, nicht vor dem 30.5. zu starten, habe ich aufgrund meines Wissenstandes von heute Abend, dem 11. Mai 2020 getroffen. Bei der schnelllebigen Veränderung im Umgang mit diesem Virus könnte das morgen Abend schon wieder ganz anders aussehen. Ich halte euch alle persönlich oder über die Übungsleiter auf dem neusten Stand.

Ich hoffe auf euer Verständnis und wünsche euch alles Gute und ganz besonders viel Gesundheit.

Mit sportlichem Gruß Ralf Cramer

Anschrift:

Südmauer 26, 59368 Werne
Tel.: 02389 / 6971 
Fax: 02389 / 926731
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